michael-hock-rechtsanwalt-rechtsgebiete

Setzen Sie bei einem Rechtsstreit auf einen erfahrenen Anwalt

Für jedes Rechtsgebiet sind eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze einschlägig. Kommt es zu einem Streit oder gar einer Klage über einen bestimmten Sachverhalt, muss daher zunächst einmal ermittelt werden, welches Rechtsgebiet dabei maßgeblich („einschlägig“) ist. Um das herauszufinden, spricht der Jurist gerne einmal von der Einordnung in einen „Lebenssachverhalt“. Wir erklären Ihnen hier gerne, was es damit auf sich hat.

 

Vorab: Unsere Kanzlei in Köln hat ihren Schwerpunkt im Bereich des allgemeinen Zivil, des Straf-, des Medien und des IT-Rechts. Damit können natürlich auch noch andere Rechtsgebiete zusammenhängen, zu denen Sie Rechtsanwalt Michael Hock ebenfalls kompetent berät. Darüber hinaus stehen wir Ihnen aber einzelfallabhängig auch in anderen juristischen Fragestellungen zur Seite. Sprechen Sie uns dazu gerne persönlich an!

Einordnung in so genannte Lebenssachverhalte

Teilweise sind Lebenssachverhalte eindeutig und können rechtlich ohne große Schwierigkeiten eingeordnet werden. In anderen Fällen ist eine vertiefte Kenntnis des jeweiligen Rechtsgebiets erforderlich. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Beispiel Internet: Das ist einerseits ständig in Bewegung, andererseits an vielen Stellen rechtlich kaum normiert. Dadurch bleiben rechtliche Fragen hier oft noch unklar oder nur unbefriedigend beantwortet. Um in einem Streitfall das Zusammenspiel einzelner Normen angemessen beurteilen und die Normen korrekt auslegen zu können, ist es wichtig, dass Ihr Anwalt einen Schwerpunkt in diesem Rechtsgebiet gesetzt hat.

Warum die Schwerpunktsetzung des Anwalts wichtig ist

Zum einen sind bei komplexeren Sachverhalten oftmals eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten. Oder die in einem Spezialgebiet einschlägigen Normen sind wenig bekannt oder nur vor dem Hintergrund der in diesem Gebiet geltenden Besonderheiten verständlich. Das betrifft aus oben genannten Gründen insbesondere das IT-Recht.

 

Zum anderen wird das Recht in aktuell sehr dynamischen Lebensbereichen (wie beispielsweise im Medienrecht oder IT-Recht) zusätzlich stark durch die Rechtsprechung bestimmt. Dieses so genannte „Richterrecht“ entwickelt das „Gesetzesrecht“ weiter und muss in jedem Fall zusätzlich beachtet werden. Auch um die Vielzahl von Entscheidungen an den Gerichten hierzulande (die zudem oftmals nicht veröffentlicht werden, sondern nur Fachkreisen zugänglich sind) im Blick zu behalten, ist eine Schwerpunktsetzung des beauftragten Anwalts unbedingt empfehlenswert.

In vielen Fällen sind unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen

In vielen Fällen sind unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen

Schließlich sind die Besonderheiten und auch die Fallstricke in bestimmten Rechtsgebieten nur bei einer Kenntnis der diesen Rechtsgebieten zugrundeliegenden Vielzahl von Lebenssachverhalten erkennbar. Der betraute Anwalt muss mit der Materie vertraut sein, um seinen Mandanten eine umfassende, gut verständliche und vor allem inhaltlich fundierte Beratung zukommen lassen zu können. Daher hat sich  Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Hock ihren Schwerpunkt auf oben genannten Rechtsgebieten.

 

Die von uns vorwiegend betreuten Rechtsbereiche überschneiden sich in vielen Bereichen. So ist beispielsweise eine im Internet auf einer Plattform veröffentlichte Falschdarstellung hinsichtlich ihrer Rechtswidrigkeit auch unter medienrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Hinsichtlich der bestehenden Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche gelten allerdings die Regelungen des allgemeinen Zivilrechts. Bei einem Vorgehen gegen den Plattformbetreiber wiederum sind IT-Recht Kenntnisse erforderlich. Schließlich kann eine Falschdarstellung (etwa wenn sie Verleumdungen oder Beleidigungen enthält) auch strafrechtlich relevant sein.

Fundierte Beratung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen juristischen Fragestellungen in den von uns betreuten Gebieten. Sollten Sie eine Frage zu einem anderen Rechtsgebiet haben, so übernehmen wir Ihre Betreuung im Einzelfall nur dann, wenn der Sachverhalt keine weiteren spezialisierten Kenntnisse erfordert.

Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an, ganz unkompliziert telefonisch oder per Email.