Die Perspektive des Geschädigten muss im Strafprozess dargestellt und vom Gericht zur Kenntnis genommen werden. Eine Aufgabe die laut Gesetz auch der Staatsanwaltschaft obliegt, in der Praxis jedoch häufig seitens dieser gleichzeitig die Anklage führenden Behörde oftmals vernachlässigt wird. Um diese Rechte effektiv wahrnehmen zu können ist die Herbeiziehung eines Strafverteidigers hilfreich, oftmals sogar notwendig.
Gerne berät Sie Rechtsanwalt Michael Hock im Strafverfahren. Ziehen Sie uns möglichst frühzeitig hinzu. Egal ob Sie selber Opfer einer Straftat geworden sind oder Ihnen ein strafbares Verhalten zur Last gelegt wird: Wir sorgen dafür, dass die Ihnen zustehenden Rechte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auch beachtet werden.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Köln, ganz unkompliziert telefonisch oder per Email.