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Strafrecht: Setzen Sie in einem Strafverfahren Ihre Rechte durch

Das Strafrecht ist neben dem Zivil- und dem öffentlichen Recht ein eigenständiges Rechtsgebiet.

 

Ausgangspunkt des Strafrechts ist der Strafanspruch des Staates. Der Jurist spricht hier auch vom „Strafmonopol“ des Staates. Das heißt: Nur der Staat ist berechtigt, Strafen gemäß den Strafgesetzen zu verhängen. Grundsätzlich ist auch nur der Staat berechtigt, Straftaten durch seine Behörden verfolgen zu lassen (das so genannte Offizialprinzip).

Nur das Staat darf bestrafen

Anders als oftmals angenommen hat demnach nicht der Geschädigte einer Straftat einen Anspruch auf Bestrafung des Schädigers, sondern nur der Staat.

 

Kleiner Exkurs: Zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Hinsichtlich der zivilrechtlichen Auswirkungen einer Straftat kann der Geschädigte den Schädiger bspw. auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Arztbehandlungskosten vor den Zivilgerichten verklagen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Bestrafung des Schädigers, sondern lediglich um einen finanziellen Ausgleich des durch die Straftat verursachten Schadens. Zwar hat der Gesetzgeber mit dem so genannten „Adhäsisonsverfahren“ eine Möglichkeit geschaffen, diese zivilrechtlichen Ansprüche auch im Strafverfahren feststellen zu lassen. Diese Möglichkeit, wird in der Praxis allerdings immer noch selten genutzt.

Wie ein Strafverfahren abläuft

Der Geschädigte kann zunächst lediglich Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Andererseits ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, einen ihr bekannt gemachten strafrechtlichen Sachverhalt auch zu verfolgen.

 

Die Staatsanwaltschaft bedient sich für Ihre Ermittlungen der Polizei. Sie bringt einen Sachverhalt nur dann zur Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht annehmen kann. Das zuständige Gericht kann diese Anklage zulassen. Es stellt dann in einem Gerichtsverfahren fest, ob dem Angeklagten eine Schuld nachgewiesen werden kann. Das Gericht kann dann eine tat- und schuldangemessene Strafe verhängen.

Rechte von Beschuldigten und Geschädigten im Strafprozess

Sowohl Geschädigter als auch Beschuldigter haben jedoch Möglichkeiten, auf den Prozess und auch schon frühzeitig auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Dies gilt für den Geschädigten jedenfalls dann, wenn er als so genannter Nebenkläger berechtigt ist, am Prozess teilzunehmen.

 

Für den Beschuldigten gilt dies immer. So kann der Beschuldigte beispielsweise durch seinen Anwalt bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nehmen, Stellungnahmen abgeben, Beweisanträge zu seiner Entlastung stellen. Im Strafprozess kann der Beschuldigte selber oder durch seinen Anwalt die Einhaltung der prozessrechtlichen Ordnung überwachen (z.B. Befangenheitsanträge oder Besetzungsrügen stellen). Zudem kann der Prozess durch Beweisanträge, Befragungen der vernommenen Zeugen und Stellungnahmen zu durchgeführten Beweisaufnehmen beeinflusst werden.

Ihr Anwalt achtet auf die Beachtung Ihrer Rechte

Die Perspektive des Beschuldigten oder die des Geschädigten muss im Strafprozess dargestellt und vom Gericht zur Kenntnis genommen werden. Eine Aufgabe die laut Gesetz auch der Staatsanwaltschaft obliegt. Die Staatsanwaltschaft führt die Anklage und ist damit zivilrechtlich gesprochen „Partei“ des Strafverfahrens. Zuweilen versteht sich die Staatsanwaltschaft als „Kavallerie der Justiz“ und ist in der Praxis häufig mehr an der Verfolgung des Strafanspruchs interessiert, als daran, die den Beschuldigten entlastenden Momente oder die für den Geschädigten relevanten Umstände zu ermitteln. Um die Rechte des Beschuldigten bzw. des Geschädigten effektiv wahrnehmen zu können, ist die Herbeiziehung eines Strafverteidigers bzw. eines Opfervertreters hilfreich, oftmals sogar notwendig.

 

Gerne berät Sie Rechtsanwalt Michael Hock im Strafverfahren. Ziehen Sie uns möglichst frühzeitig hinzu. Egal ob Sie selber Opfer einer Straftat geworden sind oder Ihnen ein strafbares Verhalten zur Last gelegt wird: Wir sorgen dafür, dass die Ihnen zustehenden Rechte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auch beachtet werden.

 

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Köln, ganz unkompliziert telefonisch oder per Email.