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IT-Recht: In einem beweglichen Rechtsgebiet stets den Überblick behalten

Das Gebiet des Informationstechnologierechts (kurz: IT-Recht) wächst stetig. Es umfasst immer mehr und immer komplexere Sachverhalte. Ob es um den Kauf oder Verkauf von Software, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Cloud Computing oder das weite Feld des Datenschutzrechts geht: Oftmals ist bereits der zugrundeliegende Sachverhalt schwer zu erfassen.

 

Wir erklären Ihnen in verständlicher Sprache worum genau es geht, besprechen mit Ihnen die rechtliche Einordnung Ihres Sachverhaltes und geben klare Empfehlungen zur erfolgversprechendsten Vorgehensweise.

Rechtliche Fragen rund um die Informationstechnologie

Die Informationstechnologie hat Einzug in weite Bereiche des Privat- und Geschäftslebens erhalten. Dies hat die Art und Weise wie wir miteinander kommunizieren verändert – und verändert sie fortgehend weiter. Auch die Rechtsbeziehungen der Menschen oder juristischer Personen zueinander sind davon betroffen.

  • Wann wurde ein Vertrag rechtsverbindlich getroffen?
  • Wie sind öffentliche Bewertungen in sozialen Medien zu bewerten?
  • Wie gehe ich als Unternehmer gegen eine ungerechtfertigte oder gar verleumderische Bewertung eines Kunden vor, zum Beispiel bei Google?
  • Wie genau lässt sich der Vertragsgegenstand bei Software genau definieren?
  • Wann ist eine Software mangelhaft oder wann gilt ein Nachbesserungsversuch eines Herstellers als fehlgeschlagen?
  • Wie können Allgemeine Geschäftsbedingungen im elektronischen Geschäftsverkehr einbezogen werden?
  • Wie steht es um mein Widerrufsrecht bei elektronischen Artikeln?
  • Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hier überhaupt rechtlich zulässig und halten einer gerichtlichen Überprüfung stand?
  • Was ist bei der Verwendung von Open-Source-Software zu beachten?
  • Wie sind Webseiten vor der Übernahme durch Dritte geschützt und wie kann dieser Schutz rechtlich durchgesetzt werden?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung, etwa zu Inhalten (Texte und/oder Bilder) auf meiner Homepage bzw. in meinem Social Media-Profil oder auch Abmahnungen bezüglich meines privaten Surfverhaltens bzw. von mir besuchter Webseiten?

Gesetzgebung hält mit Innovationen nur bedingt Schritt

Das IT-Recht gehört zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Die Gesetzgebung kann mit den ständigen Neuerungen und Veränderungen der IT-Welt nur bedingt Schritt halten. Deswegen ist das IT-Recht in weiten Bereichen durch die Rechtsprechung geprägt und definiert.

Der Anwalt als Vermittler zwischen Recht(sprechung) und Mandant

Die Rechtsprechung setzt sich mit aktuellen und konkreten Fragestellungen in der Praxis auseinander und ordnet neue Sachverhalte in die bestehenden gesetzlichen Regelungen ein. Dabei wird oftmals die Grenze zwischen Rechtsauslegung und schöpferischer neuer Rechtschöpfung überschritten. Ein spezialisierter Anwalt behält diese Entwicklungen stets im Blick. Schließlich muss er als Rechtsanwender das auf diese Weise entwickelte „Richterrecht“ bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts unbedingt berücksichtigen. Er dient seinen Mandanten als Vermittler zwischen ihren praxisorientieren Fragen und deren aktueller rechtlichen Beurteilung.

 

Rechtsanwalt Michael Hock berät Sie umfassend und kompetent zu all Ihren Fragen rund um das IT-Recht – und stellt sicher, dass Sie von aktuellen Entwicklungen vor Gericht nicht unangenehm überrascht werden.

 

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Köln, ganz unkompliziert telefonisch oder per Email.